AGB

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Easy Vending GmbH (im Folgenden „Easy Vending“ oder „Verkäuferin/Vermieterin“) mit Unternehmern im Sinne des § 1 Abs 2 KSchG. Eine Belieferung von Verbrauchern erfolgt nicht.
(2) Diese AGB gelten für Kaufverträge, Mietverträge und Leasingverträge über Warenautomaten einschließlich aller Zubehörteile, Telemetriesysteme, Software und damit verbundener Dienstleistungen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Easy Vending stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Der Geltung solcher Bedingungen wird hiermit widersprochen.
(4) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: (a) das konkrete Angebot bzw. die Auftragsbestätigung von Easy Vending, (b) die jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen und Zusatzverträge (z.B. Telemetrievertrag, Mietvertrag, Leasingvertrag), (c) diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
(5) Angaben in Prospekten, Katalogen, Preislisten, Online-Dokumenten oder sonstigen Unterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder Bestandteil der Auftragsbestätigung werden.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen (z.B. Kündigungen, Vertragsänderungen, Mängelrügen) bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt der Schriftform, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Der Kunde garantiert, diesen Vertrag ausschließlich als Unternehmer im Rahmen seines Geschäftsbetriebes abzuschließen.

§ 2 Vertragsabschluss – Zweistufiges Verfahren

(1) Angebote von Easy Vending sind freibleibend und unverbindlich. Mit Unterzeichnung des Angebotsformulars durch den Kunden gibt dieser ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Leasingvertrages ab.
(2) Das Angebot des Kunden ist ab Unterzeichnung für die Dauer von zwölf (12) Wochen bindend. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Gegenzeichnung durch Easy Vending zustande. Easy Vending ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden anzunehmen.
(3) Easy Vending behält sich vor, vor der Gegenzeichnung eine Bonitätsprüfung durchzuführen (siehe § 15). Easy Vending kann die Gegenzeichnung ohne Angabe von Gründen verweigern, insbesondere wenn die Bonitätsprüfung negativ ausfällt.
(4) Bei Wahl der Vertragsart Miete oder Leasing wird bei Auslieferung ein separater Miet- oder Leasingvertrag mit dem jeweiligen Finanzierungspartner (abcfinance GmbH, 1120 Wien oder F & S Leasing GmbH, 9020 Klagenfurt) abgeschlossen. Die Abwicklung erfolgt über Easy Vending.
(5) Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, muss der Kunde innerhalb von acht (8) Tagen schriftlich widersprechen. Andernfalls gilt die Änderung als genehmigt.

§ 3 Stornierung und Rücktritt

(1) Der Widerruf der Bestellung durch den Kunden vor Gegenzeichnung durch Easy Vending ist ausgeschlossen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Easy Vending möglich.
(2) Storniert oder widerruft der Kunde nach Unterzeichnung – unabhängig davon, ob die Gegenzeichnung durch Easy Vending bereits erfolgt ist –, ist Easy Vending berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Netto-Auftragswertes zu verlangen. Dies gilt gleichermaßen für Kauf-, Miet- und Leasingverträge.
(3) Die Stornogebühr wird nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterworfen. Die Bezahlung hat innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang der Stornorechnung zu erfolgen.
(4) Easy Vending ist berechtigt, die Stornogebühr ganz oder teilweise mit einer erhaltenen Anzahlung zu verrechnen. Easy Vending bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 %).
(2) Die im Angebot vereinbarte Anzahlung ist bei Bestellung zu leisten. Der Restkaufpreis ist, falls nicht anders vereinbart, bei Übernahme des Kaufgegenstandes zur Zahlung fällig.
(3) Bei Mietverträgen wird der Mietzins quartalsweise im Voraus per SEPA-Firmenlastschrift eingezogen oder ist jeweils am 5. eines jeden Quartals mit einem Respiro von fünf (5) Tagen zur Zahlung fällig. Bei Leasingverträgen gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Finanzierungspartners.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 14 % p.a. sowie sämtliche Mahn- und Inkassokosten fällig. Bei Zahlungsverzug nach Fristsetzung kann Easy Vending vom Vertrag zurücktreten oder laufende Verträge außerordentlich kündigen.
(5) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
(6) Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.
(7) Bei Mietverträgen erfolgt eine Wertsicherung nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (oder Nachfolgeindex). Schwankungen bis 3 % bleiben unberücksichtigt.

§ 5 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich als verbindlich bestätigt. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Gegenzeichnung durch Easy Vending.
(2) Verzögerungen, die Easy Vending nicht zu vertreten hat (z.B. Lieferengpässe, Materialmangel, höhere Gewalt, Transportprobleme, Herstellerverzögerungen), verlängern die Lieferzeit angemessen. Schadensersatz ist ausgeschlossen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(3) Grundsätzlich erfolgt die Lieferung durch Easy Vending direkt zum Aufstellort. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann die Ware auch per Versand ab Lager Hallein auf Kosten und Gefahr des Kunden versendet werden. In diesem Fall geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an den Frachtführer übergeben wurde.
(4) Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden abgeschlossen.
(5) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, kann Easy Vending 25 % des Nettowarenwerts als pauschalen Schadensersatz verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
(6) Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 6 Pflichten des Kunden – Standort und Genehmigungen

(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einholung aller behördlichen und privatrechtlichen Genehmigungen (z.B. nach Gewerbeordnung, WEG) für die Aufstellung und den Betrieb des Warenautomaten. Der Kunde erklärt mit Angebotsunterzeichnung, über alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen zu verfügen oder diese rechtzeitig zu erlangen.
(2) Der Vertrag besteht auch dann fort, wenn der Kunde keinen geeigneten Aufstellort hat, diesen verliert oder die erforderlichen Genehmigungen nicht erhält. Der Kunde bleibt in jedem Fall zur vollständigen Zahlung verpflichtet.
(3) Der Kunde hat für einen geeigneten Stromanschluss (220-240V, 50Hz) mit ausreichender Absicherung am Aufstellort zu sorgen. Bei Stromunterbrechungen oder -schwankungen (mehr oder weniger als 10 % der Nennspannung) erlischt jede Garantie für elektrische Komponenten.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, den Automaten fach- und sachgerecht zu benutzen, regelmäßig auf seine Kosten zu reinigen und ausschließlich für den vorgesehenen Einsatzzweck zu verwenden.
(5) Bei Mietverträgen gilt: Änderungen – weder technischer noch faktischer Natur – am Automaten sind ohne schriftliche Zustimmung von Easy Vending untersagt. Produktschachtänderungen können nur mit vorheriger Zustimmung und auf Kosten des Kunden durchgeführt werden.
(6) Bei Mietverträgen gilt: Der Kunde hat den am Automaten angebrachten Eigentumsnachweis (Aufkleber) sichtbar zu belassen und darf diesen nicht entfernen.
(7) Bei Mietverträgen gilt: Eine Untervermietung oder Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von Easy Vending nicht gestattet.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Kaufverträgen bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt aller Nebenkosten Eigentum von Easy Vending (einfacher Eigentumsvorbehalt).
(2) Bei Miet- und Leasingverträgen verbleibt das Eigentum am Miet-/Leasinggegenstand während der gesamten Vertragslaufzeit beim jeweiligen Eigentümer (Easy Vending oder Finanzierungspartner). Der Kunde erhält ausschließlich ein Nutzungsrecht.
(3) Der Kunde hat Eigentum von Easy Vending oder deren Finanzierungspartner pfleglich zu behandeln und vor Eingriffen Dritter (Pfändung, Beschlagnahme) zu schützen. Bei drohenden Eingriffen hat der Kunde Easy Vending unverzüglich – längstens innerhalb von drei (3) Tagen – schriftlich zu informieren.
(4) Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf das Recht zur Besitzstörungsklage und auf die Einwendung, dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung seines Betriebes nötig ist, falls Easy Vending den Automaten aufgrund einer Vertragsverletzung zurücknimmt.
(5) Bei Leasingverträgen gilt: Während der Vertragslaufzeit hat der Kunde den Leasinggegenstand auf den vollen Neuwert gegen alle üblichen Risiken (Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus) zu versichern und die Versicherungspolizze zugunsten des Finanzierungspartners zu vinkulieren.
(6) Bei Vertragsende (Miete/Leasing) oder bei Rücknahme sind alle Geräte unverzüglich auf Kosten des Kunden zurückzugeben. Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung oder übermäßigen Verschleiß.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf (5) Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Ware als ordnungsgemäß übernommen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate für Neuware und sechs (6) Monate für Gebrauchtware, jeweils ab Übergabe.
(3) Easy Vending wählt nach eigenem Ermessen zwischen Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung.
(4) Kein Gewährleistungsfall liegt vor bei: Bedienfehler, normalem Verschleiß, Schmutz, Fremdkörpern, Vandalismus, Feuchtigkeit, Überspannung, Stromschwankungen, mangelnder Wartung/Reinigung, unsachgemäßer Benutzung, Eingriffen durch nicht autorisierte Dritte, Verwendung von Nicht-Originalteilen oder Fremdgeräten.
(5) Der Garantieanspruch erlischt sofort, wenn der Kunde oder nicht autorisierte Dritte Reparaturen oder Eingriffe am Automaten vornehmen.
(6) Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf alle Gewährleistungs- und Ersatzansprüche, die über die hier festgelegte Garantieverpflichtung hinausgehen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Easy Vending haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung – außer bei Personenschäden – ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist der Höhe nach auf die Jahresvergütung der betroffenen Leistung bzw. den Netto-Auftragswert begrenzt.
(3) Ausgeschlossen ist die Haftung für: mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, Folgeschäden, Datenverlust, Schäden durch Vandalismus, Witterungseinflüsse, Stromausfall oder -schwankungen.
(4) Der Kunde hat keinen Anspruch gegenüber Easy Vending auf Ersatz der Ware oder des im Automaten befindlichen Geldes bei Einbruch, Diebstahl, höherer Gewalt oder technischen Störungen. Gleiches gilt für den Ersatz eines dadurch entgangenen Gewinns.
(5) Easy Vending haftet nicht für alle durch Mängel und Funktionsstörungen der SIM-Karte, des NFC-Moduls oder Telemetriemoduls ausgelösten Störungen, Nachteile und Schäden. Gleiches gilt bei Mobilfunk-, Netz- oder Verbindungsproblemen.
(6) Für Ratschläge, Hinweise, Anleitungen, Pläne oder Zeichnungen wird keine Haftung gemäß §§ 1299, 1300 ABGB übernommen.

§ 10 Telemetrie, Fernzugriff und Datenverarbeitung

(1) Für digitale Leistungen (Telemetrie, Portalzugänge, SIM-Karten, Remote-Funktionen) gilt ergänzend der separate Telemetrievertrag zwischen Easy Vending und dem Kunden. Der Betrieb der Plattform, Server, Datenverarbeitung und Funktionsumfang liegt beim jeweiligen Hersteller (z.B. Vendon).
(2) Telemetriedaten stammen vom Automaten des Kunden. Easy Vending übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Daten. Portalwerte sind nicht rechtsverbindlich.
(3) Unvollständige oder fehlende Daten begründen keine Ansprüche gegen Easy Vending. Keine Haftung für Ausfälle oder Verzögerungen bei Drittplattformen.
(4) Telemetriedaten gehören dem Plattformbetreiber. Easy Vending hat keinen Einfluss auf Speicherung oder Verfügbarkeit. Kein Anspruch auf Datenexport, Datenaufbereitung oder historische Daten. Nach Deaktivierung ist keine Datenwiederherstellung möglich; verlorene Daten sind endgültig verloren.
(5) Remote-Befehle (z.B. Preisänderungen): Keine Gewähr für Ausführung im Automaten. Der Kunde ist verpflichtet, nach jedem Serviceeinsatz und nach jeder Remote-Preisänderung über die Telemetrie die am Automaten angezeigten Verkaufspreise unverzüglich zu überprüfen. Allfällige Preisabweichungen oder fehlerhafte Preiszuordnungen sind unverzüglich zu melden. Eine Haftung für Schäden, Umsatzverluste oder sonstige Nachteile aufgrund nicht kontrollierter oder nicht gemeldeter fehlerhafter Preise ist ausgeschlossen.
(6) Bei Zahlungsverzug ist Easy Vending berechtigt, Portalzugänge, Telemetrieeinheiten und SIM-Karten auszusetzen oder zu deaktivieren. Eine Aussetzung begründet kein Kündigungsrecht des Kunden.
(7) Der Kunde ist selbst verantwortlich für Export, Archivierung und Sicherung seiner Daten. Easy Vending übernimmt keine Datensicherungs-, Archivierungs- oder Wiederherstellungspflicht.

§ 11 Besondere Bestimmungen für Mietverträge

(1) Bei Mietverträgen beginnt das Mietverhältnis mit dem Tag der Auslieferung. Der Mieter verzichtet für die Dauer von fünf (5) Jahren auf die ordentliche Kündigung (Mindestmietdauer 60 Monate), sofern im jeweiligen Mietvertrag keine abweichende Laufzeit vereinbart wird.
(2) Der Mietvertrag ist bis spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Mindestmietdauer schriftlich zu kündigen. Andernfalls verlängert sich das Mietverhältnis automatisch um jeweils ein (1) Jahr. Abweichende Kündigungsfristen oder Verlängerungszeiträume können im jeweiligen Mietvertrag vereinbart werden.
(3) Eigentümer des Mietgegenstandes ist Easy Vendiong oder ein anderer Finanzierungspartner. Easy Vending nimmt den Vertrag im Namen und auf Rechnung des Finanzierungspartners an.
(4) Der Mietzins beinhaltet Service, Vandalismusversicherung und eine (1) Produktumstellung pro Jahr, sofern nicht anders vereinbart.
(5) Sofern ein beitragsfreier Zeitraum vereinbart wird, zählt dieser nicht zur Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit verlängert sich automatisch um die Dauer des beitragsfreien Zeitraums.
(6) Wartung, Störungsbehebung, Austausch defekter Komponenten und Reparaturen werden von Easy Vending unter Verwendung von Originalteilen auf Kosten der Vermieterin durchgeführt. Der Mieter hat Reparaturbedarf unverzüglich zu melden.
(7) Bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Mieter oder aus vom Mieter zu vertretenden Gründen hat Easy Vending einen Schadenersatzanspruch in Höhe aller bis zum Ablauf der Mindestmietdauer fälligen Zahlungen, abgezinst zum Leitzins der OeNB.
(8) Ergänzend gelten die Bestimmungen des jeweiligen Mietvertrages.

§ 12 Besondere Bestimmungen für Leasingverträge

(1) Bei Leasingverträgen wird der Leasingvertrag direkt zwischen dem Kunden und dem Finanzierungspartner (abcfinance GmbH oder F & S Leasing GmbH) abgeschlossen. Easy Vending vermittelt den Vertrag und wickelt die Auslieferung ab.
(2) Es gelten die Allgemeinen Leasingbedingungen des jeweiligen Finanzierungspartners, die Bestandteil des Leasingvertrages werden.
(3) Die unverbindlich angegebene Leasingrate ist abhängig vom aktuellen Leitzinssatz und kann sich bis zur Vertragsunterzeichnung ändern.
(4) Vertragsvergebührung, Bearbeitungsgebühren, Servicevertrag und Versicherung werden gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zu tragen.
(5) Gewährleistungs- und Serviceansprüche werden durch Easy Vending abgewickelt, auch wenn der Leasingvertrag mit dem Finanzierungspartner besteht.

§ 13 Service und Wartung

(1) Im Gewährleistungszeitraum sind Material, Arbeitszeit, An- und Abfahrt sowie Diagnose/Fehlersuche für den Austausch defekter Teile kostenfrei. Nicht kostenfrei sind: Arbeiten an Fremdgeräten sowie Tätigkeiten, die nicht direkt zur Mängelbehebung gehören.
(2) Außerhalb der Gewährleistung werden alle Leistungen vollständig nach Aufwand berechnet.
(3) Bei Einsendung (Bring-In): Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. Bei Gewährleistungsfall ist der Rückversand kostenfrei. Kein Anspruch auf Retourenlabel. Bei abgelehnter Reparatur oder wenn kein Gewährleistungsfall vorliegt, sind Diagnose, Prüfung und Rückversand kostenpflichtig.
(4) Kostenvoranschläge für Reparaturen sind kostenpflichtig, sofern kein Reparaturauftrag erteilt wird.
(5) Kein Anspruch auf Austausch- oder Leihgeräte während der Reparatur.
(6) Der Kundendienst wird von Easy Vending durchgeführt. Easy Vending steht dem Kunden für telefonischen Support zu Fragen der Bedienung zur Verfügung.

§ 14 Außerordentliche Kündigung und Vertragsbeendigung

(1) Easy Vending ist zur sofortigen außerordentlichen Kündigung oder zum Rücktritt berechtigt bei: (a) Zahlungsverzug trotz Nachfristsetzung von 14 Tagen, (b) wiederholtem Zahlungsverzug, (c) Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens, (d) wesentlicher Verletzung von Vertragspflichten, (e) Manipulation an Telemetrieeinheiten oder SIM-Karten, (f) unbefugter Untervermietung oder Standortänderung, (g) wenn ein weiterer wirtschaftlich sinnvoller Einsatz am Standort nicht mehr vertretbar ist (z.B. bei erheblichem Vandalismus).
(2) Mit Zugang der Kündigungserklärung endet das Vertragsverhältnis. Easy Vending ist berechtigt, den Automaten unverzüglich abzuholen. Die Kosten des Abtransports trägt der Kunde, soweit er die Kündigung zu vertreten hat.
(3) Bei außerordentlicher Kündigung durch Easy Vending bleiben alle bis zum regulären Vertragsende fälligen Zahlungsansprüche bestehen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
(4) Bei Vertragsauflösung verzichtet der Kunde auf wie immer geartete Schadenersatzansprüche gegenüber Easy Vending, soweit Easy Vending die Auflösung nicht zu vertreten hat.

§ 15 Datenschutz und Bonitätsprüfung

(1) Easy Vending verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Datenschutzgesetzes (DSG 2018). Verantwortlicher: Easy Vending GmbH, Weisslhofweg 12, 5400 Hallein.
(2) Bonitätsprüfung: Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Easy Vending vor Gegenzeichnung des Angebots eine Bonitätsprüfung durchführt. Ohne Bonitätsprüfung kann kein Vertragsabschluss erfolgen.
(3) Zu diesem Zweck übermittelt Easy Vending personenbezogene Daten des Kunden (Firma, Vor- und Nachname, Titel, Geburtsdatum, Adresse) an Wirtschaftsauskunfteien, nämlich KSV1870 und CRIF/CREDITREFORM Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG, um Auskünfte über Bonität und Kreditwürdigkeit, insbesondere über Zahlungsverhalten, etwaige Bilanzen, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Saldenlisten einzuholen.
(4) Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art 6 Abs 1 lit b DSGVO (Vertragsanbahnung) und Art 6 Abs 1 lit f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Absicherung vor Zahlungsausfällen bei langfristigen Verträgen).
(5) Bei Miet- und Leasingverträgen werden die Daten zusätzlich an die Finanzierungspartner (abcfinance GmbH, 1120 Wien; F & S Leasing GmbH, 9020 Klagenfurt) übermittelt, die ebenfalls eine Bonitätsprüfung durchführen können.
(6) Telemetriedaten: Im Rahmen der Telemetrielösung werden Verkaufsdaten, Absatzstatistiken, Füllstände, Zustände, Temperaturen, Alarme, technische Gerätedaten und Standortdaten verarbeitet. Diese Daten werden benötigt, um vertragliche Leistungen zu erbringen, technische Fehler zu analysieren und die Funktion des Telemetriesystems zu gewährleisten. Die Verarbeitung erfolgt teilweise durch den Plattformanbieter Vendon.
(7) Der Kunde stimmt zu, dass Easy Vending die im Rahmen der Telemetrielösung erhobenen Daten an Partnerunternehmen übermitteln darf, sofern dies für Absatzstatistiken, Sortimentsoptimierung, technische Analysen, Wartung oder den Betrieb der Automateninfrastruktur erforderlich ist. Easy Vending stellt sicher, dass alle Partnerunternehmen zur DSGVO-konformen Verarbeitung verpflichtet sind.
(8) Speicherung: Daten werden nicht länger gespeichert, als es zur Erfüllung vertraglicher und gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist (idR 7 Jahre nach Vertragsende gemäß steuer- und unternehmensrechtlichen Aufbewahrungspflichten).
(9) Betroffenenrechte: Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Anfragen an: [email protected]. Der Kunde kann eine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein Widerruf kann dazu führen, dass bestimmte Leistungen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.
(10) Der Kunde hat das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von Easy Vending in Hallein.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Salzburg Stadt. Easy Vending kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
(3) Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
(4) Beide Teile verzichten auf das Recht, den Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes (laesio enormis) anzufechten.
(5) Nebenabreden, nachträgliche Änderungen oder sonstige Zusicherungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(6) Easy Vending ist berechtigt, den Vertrag als Ganzes oder in Teilen, mit allen Rechten und Pflichten oder auch nur Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen.
(7) Dieser Vertrag kann elektronisch unterzeichnet werden. Elektronische Unterschriften gelten als Originalunterschriften mit gleicher Rechtswirkung.
(8) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.
(9) Easy Vending behält sich vor, diese AGB bei technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Entwicklungen mit angemessener Ankündigungsfrist anzupassen.
(10) Die Entsorgung von Altgeräten obliegt dem Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Warenautomat mieten:
Laufender Service & reibungsloser Verkauf inklusive!

Unser Familienunternehmen setzt auf höchste Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Wir bieten perfekten Kundenservice – und beim Warenautomat mieten, ist dieser Service stets inklusive! Mit zehn Servicepoints in ganz Österreich betreuen unsere hauseigenen, erfahrenen Servicetechniker über 8.500 Automaten. Unser kompetentes Hotline-Team ist für Sie schnell und jederzeit zu unseren Öffnungszeiten erreichbar. Wir sind von Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich und Wien, im Burgenland, Steiermark, Kärnten sowie Tirol und Vorarlberg im Einsatz – das bedeutet, wir sind in ganz Österreich für Sie vor Ort, kümmern uns um die laufende Wartung und reibungslosen, automatischen Verkauf.
Gerne beraten wir Sie persönlich - Fragen Sie uns!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Jetzt Angebot einholen
Kontaktieren Sie uns!

    * = Pflichtfelder